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Aktuelle Nachrichten des Paritätischen Bremen
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Veröffentlichungen des Landesverbandes Bremen
Platzzahlbegrenzung in Einrichtungen rechtlich nicht zulässig
In vielen Entgeltvereinbarungen zwischen Sozialhilfeträger und Einrichtungen werden von den Kostenträgern Platzzahlen festgeschrieben. Nach Auffassung des PARITÄTISCHEN Bremen ist das ein rechtlich nicht zulässiges Verfahren, weil es nicht den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes entspricht. Nach dem Wegfall des Selbstkostendeckungsprinzips tragen die Träger allein das wirtschaftliche Risiko ihrer Einrichtung. Deshalb muss es ihnen auch gestattet werden, sich am Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern zu beteiligen und neue Angebot zu planen oder bestehende Angebote zu erweitern. Die Praxis in Bremen sieht allerdings anders aus. Das Überschreiten der Platzzahlen wird untersagt, die Kostenträger fordern sogar bei einer Überschreitung eine Absenkung der Vergütung. Um die Rechtslage zu klären, hat der bekannte Kieler Sozialrechtsprofessor Dr. Gerhard Igl ein Gutachten in Auftrag des DPWV erstellt.