Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Der PARITÄTISCHE Bremen hat sich im Jahr 2013 der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Ziel der Initiative ist es, mehr Transparenz in den gemeinnützigen Sektor zu bringen.
Angeschlossenen Organisationen gehen die Selbstverpflichtung ein, Informationen zu ihren Zielen, ihrer Struktur, ihrer Mittelherkunft und Mittelverwendung zu veröffentlichen. Auch der PARITÄTISCHE Bremen fördert diesen Grundgedanken und steht für Transparenz seiner Arbeit.
Getragen wird die Initiative von einem Trägerkreis, zu dem unter anderem Transparency Deutschland, das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) und der Deutsche Spendenrat gehören. Mehr zur Initiative können Sie hier lesen.
Der Paritätische hat Empfehlungen für seine Mitglieder erarbeitet, um die eigene Arbeit und die Verwendung von Finanzmitteln nach außen transparent und verständlich darzustellen.
Nachstehend finden Sie für alle Partner, Spender und sonstige Interessierte Hintergrundinformationen zum Verein.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bremen e.V.
Außer der Schleifmühle 55-61
28203 Bremen
Ansprechperson: Birgitt Pfeiffer (b.pfeiffer@paritaet-bremen.de)
Gründung der unselbständigen Landesvertretung: 1924
Gründung des eingetragenen Vereins: 1948
2. Satzung inkl. Ziele und Leitgedanken
Vereinssatzung und Leitbild des PARITÄTISCHEN Bremen
3. Freistellungsbescheid
aktueller Freistellungsbescheid vom 20.10.2021 für 2019.
4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern
Organigramm des Verbandes, Namen und Vitae von Verbandsrat und Vorstand
5. Jahresbericht
Der aktuelle Jahresbericht wird an die Mitglieder versendet und digital auf der Website zur Verfügung gestellt.
6. Personalstruktur Paritätischer Bremen (Stand: 8/2024)
Derzeit hat der Paritätische Bremen 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (19,14 Vollzeitäquivalente).
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Beteiligungen und Paritätische Gesellschaften
10. Zuwendungen, die mehr als zehn Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen.
Der Paritätische Bremen erhält keine Zuwendungen von juristischen oder natürlichen Personen, die mehr als 10% der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen.