Transparenz, Fairness, Verantwortung und Partizipation

Was zeichnet eine soziale Organisation aus? Was bedeutet „Orientierung am Gemeinwohl“? Warum ist es wichtig, die eigene Arbeit und die Verwendung von Finanzmitteln nach außen transparent und verständlich darzustellen?

Mit diesen Fragen hat sich der Verbandsrat des Paritätischen beschäftigt und Empfehlungen für seine Mitglieder erarbeitet.

 

Umsetzung der Transparenzkriterien der „Initiative transparente Zivilgesellschaft“

Wir empfehlen gemeinnützigen Organisationen gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen, woher ihre finanziellen Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Hierzu orientieren wir uns an den Kriterien der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ von Transparency International.

Wie der Paritätische Bremen dies umsetzt, finden Sie hier.

Darstellung der Entscheidungsträger in verbundenen Gesellschaften

Wir empfehlen den Mitgliedsorganisationen des Paritätischen, bei eigenen Beteiligungen die jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsfunktionen der Gesellschaften transparent nachvollziehbar darzustellen und namentlich zu benennen.

Wie der Paritätische Bremen dies umsetzt, finden Sie hier.

Transparenz in der Vergütung der Beschäftigten

Wir empfehlen den Mitgliedsorganisationen des Paritätischen, auf ihrer Website darüber Auskunft zu geben, nach welchen Kriterien die Beschäftigten bezahlt werden.

Wie der Paritätische Bremen dies umsetzt:

Die Bezahlung der Beschäftigten des Landesverbandes erfolgt nach einem hausinternen Vergütungsrahmen.Dabei ergeben sich folgende Circa-Stundenvergütungen (Arbeitnehmerbrutto):

  • Hauswirtschaft/Telefonzentrale: 10-12 €
  • Sachbearbeitung / Sekretariat: 17–20 €
  • Referentinnen/Ltg. Buchhaltung: 22-26 €

Bislang konnte der Paritätische Bremen zusätzlich zu den 12 Monatsgehältern jedem Beschäftigten jährlich Weihnachtsgeld in Höhe von 50% des Monatsgehalts zahlen. Dies ist eine freiwillige Leistung.

Alle unbefristet sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter/innen werden bei der VBLU versichert. Für diese Zusatzversorgung wird ein Versicherungsbeitrag in Höhe von 6,9% des Arbeitnehmerbruttos eingezahlt, der vom Landesverband übernommen wird.

Ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in Aufsichts- und Entscheidungsgremien

Wir empfehlen unseren Mitgliedsorganisationen, den Anteil von Männern und Frauen in Aufsichts- und Entscheidungsfunktionen transparent darzustellen. Wir möchten so auch dazu anregen, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie ein ausgewogenes, den Gegebenheiten angemessenes Verhältnis von Männern und Frauen in Entscheidungsfunktionen erreicht werden kann. 

Wie der Paritätische Bremen dies umsetzt:

Verbandsrat des Paritätischen Bremen

2021 wurde die Satzug hinsichtlich der geschlechtlichen Ausgewogenheit geändert. Der Verbandsrat besteht ab der 2022 (Nov.) nur noch aus max. 12 Personen, er soll grundsätzlich mindestens zu einem Drittel mit Frauen und mindestens zu einem Drittel mit Männern besetzt sein, siehe Satzung §8.

2018-2022: Der Verbandsrat des Paritätischen als Aufsichtsorgan des hauptamtlichen Vorstands besteht aus 11 Männern und 6 Frauen.

Das Präsidium des Paritätischen besteht aus 2 Männern und 1 Frau.

Der hauptamtliche Vorstand besteht aus 1 Person (Mann).

Die Mitgliedsorganisationen wählen in der Mitgliederversammlung die Mitglieder des Verbandsrates. Der Verbandsrat wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden und die Mitglieder des Präsidiums. Der Vorstand wird durch den Verbandsrat mit Zustimmung des Präsidiums benannt und abberufen.

Transparente Darstellung von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen

Wir empfehlen gemeinnützigen Organisationen, transparent darzustellen, wer ihre Kooperationspartner sind, mit welcher Zielsetzung die Zusammenarbeit erfolgt.

Wie der Paritätische Bremen dies umsetzt:

Kooperationen des Paritätischen Bremen

Begrenzung der Vergütung der Vorstands- und Geschäftsführungspositionen

Wir empfehlen gemeinnützigen Organisationen, sich in der Höhe der Vergütung der Geschäftsführung bzw. des hauptamtlichen Vorstandes am Lohngefüge des Betriebs zu orientieren. Die Vergütung inklusive aller Sonderzahlungen sollte unserer Ansicht nach auch in sehr großen Betrieben nicht mehr als das Zehnfache des am geringsten bezahlten Angestellten im Betrieb betragen.

Wie der Paritätische Bremen dies umsetzt:

Die Vergütung des hauptamtlichen Vorstands liegt innerhalb des beschriebenen Rahmens.

Der Vorstand erhält inklusive aller Sonderleistungen das 3,84fache der niedrigsten Vergütung im Verband.

Mitbestimmung und Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer

Gemeinnützige Organisationen sollten auf ihr Arbeitsfeld und ihre Zielgruppe bezogene Konzepte zur Partizipation der Nutzerinnen und Nutzer haben oder erarbeiten. Wir empfehlen unseren Mitgliedsorganisationen, die Adressaten der Dienstleistung in die Ausgestaltung der Dienstleistungen, der Abläufe und der Regelungen einzubeziehen.

Wie der Paritätische Bremen dies umsetzt: 

Der Paritätische Bremen ist Spitzenverband und erbringt keine persönlichen, sozialen Dienstleistungen. Die Hauptnutzer der Leistungen der Geschäftsstelle des Verbandes sind Geschäftsführungen, ehrenamtliche Vorstände und leitende Mitarbeiter/innen der rund 200 Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in Bremen und Bremerhaven. Als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und Dachverband für gemeinnützige Organisationen ist die Organisation und Arbeit des Verbandes auf Mitbestimmung und Beteiligung der Mitgliedsorganisationen per se strukturell ausgerichtet.

Die Meinungsbildung des Verbandes erfolgt über die satzungsgemäßen Organe Mitgliedsversammlung, Verbandsrat und Präsidium sowie über die Arbeit in den Fachbereichen und Facharbeitskreisen des Verbandes und der Kreisgruppenversammlung Bremerhaven sowie dem Beirat der Kreisgruppe Bremerhaven.

Beschwerden werden für die weitere Bearbeitung dokumentiert.

In den Jahren 2001, 2005 und 2008 wurden Zufriedenheitsbefragungen bei Mitgliedsorganisationen durchgeführt, um die Qualität der Arbeit der Geschäftsstelle zu überprüfen. Ob und in welcher Form weitere Mitgliederbefragungen dazu durchgeführt werden sollen, ist derzeit offen.

Qualitätsentwicklung

Wir empfehlen gemeinnützigen Organisationen, systematisch und transparent zu beschreiben, welche konkreten Ziele sie haben, welche Maßnahmen dazu durchgeführt werden, welche Wirkung von diesen Maßnahmen auf die Zielgruppe und auf die Gesellschaft insgesamt erwartet wird, wie die Qualität der Arbeit überprüft wird und welche Werte durch die gemeinnützige Organisation darüber hinaus geschaffen werden.

Der Landesverband verfolgt vorrangig drei Ziele, die er mit folgenden Maßnahmen zu erreichen sucht:

Ziele-Maßnahmen-Matrix

Faire Arbeitsbedingungen

Wir empfehlen unseren Mitgliedsorganisationen, ihre Beschäftigten angemessen zu bezahlen, in ihrer beruflichen Weiterentwicklung zu fördern, die Gesundheit der MitarbeiterInnen im Blick zu haben und verbindliche Rahmenbedingungen festzulegen, die es ermöglichen, Beruf, Familie und Freizeit miteinander zu vereinbaren.

Wie der Paritätische Bremen dies umsetzt:

Bezahlung

Die Bezahlung der Beschäftigten erfolgt nach einem hausinternen Vergütungssystem, das an keinen Tarifvertrag angelehnt ist .Weitere Informationen finden Sie unter: Transparenz in der Vergütung der Beschäftigen.

Fortbildung

Die Anzahl der tatsächlich wahrgenommenen Fortbildungstage pro Mitarbeiter/in wird bislang nicht systematisch erfasst. Künftig wird sich das ändern: Ab dem 01.01.2017 wird diese Kennzahl systematisch erhoben und ausgewertet werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Für den Landesverband ist es ein zentrales Anliegen, dass seine MitarbeiterInnen die beruflichen und die familiären Anforderungen unter einen Hut bringen können. Aus diesem Grunde bietet der Verband seinen MitarbeiterInnen flexible Arbeitszeiten, und bei Bedarf -wenn irgend möglich- kurzfristige Freistellung. Ganz besonders gilt dies für Eltern kleiner Kinder und MitarbeiterInnen, die sich um pflegebedürftige oder anderweitig hilfsbedürftige Angehörige kümmern. Weiterhin zahlt der Verband seinen MitarbeiterInnen einen Zuschuss zu den Kita-Betreuungskosten und unterstützt sie bei der Suche nach einem Kita-Platz.

Gesundheit

Den Erhalt und die Förderung der Gesundheit seiner MitarbeiterInnen ist für den Verband ein wichtiges Ziel. Die Zahl der Ausfalltage aufgrund von Krankheit wird bislang nicht systematisch erfasst. Ab dem 01.01.2017 wird auch diese Kennzahl systematisch erhoben und ausgewertet werden.

Zudem stellt der Verband die individuell notwendigen Mittel am Arbeitsplatz wie z.B. ergonomisch optimale Bürostühle, Tastaturen, etc. zur Verfügung. Zu Bildschirmarbeitsplatzbrillen bezahlt der Verband einen Zuschuss.

Um eine gesunde Ernährung zu unterstützen, stellt der Verband seinen MitarbeiterInnen frisches Obst zur Verfügung.

Zivilgesellschaftliches Engagement in gemeinnützigen Organisationen

Wir empfehlen gemeinnützigen Organisationen, transparent darzustellen, in welchen Bereichen eine freiwillige Mitarbeit in der Organisation möglich ist.

Wie der Paritätische Bremen dies umsetzt:

In folgenden Arbeitsbereichen des Paritätischen Bremen ist derzeit eine freiwillige Mitarbeit möglich:

  • Bremer Beratungbüro Bremen in Trägerschaft des Paritätischen Bremen
    Derzeit 4 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen und ehrenamtlich Aktive im Beirat. Weitere Informationen unter bebee-bremen.de
  • Seniorencafé Paritätischer Bremerhaven
    Derzeit 1 ehrenamtliche Mitarbeiterin
  • Verbandsrat des Paritätischen Bremen
    Derzeit 17 Mitglieder
    Die Wahl der Verbandsratsmitglieder erfolgt alle 4 Jahre durch die Mitgliederversammlung des Verbandes (zuletzt November 2018)
  • Anzahl Mitgliedsorganisationen (mit Stimmrecht): 200 (Stand 01.10.2017)
    Anzahl Fördermitglieder (ohne Stimmrecht): 6 (Stand 01.10.2017)