Wohlfahrtsverbände brauchen ausreichende Finanzierung für die ambulante Pflege

Zum Hintergrund: Die Gewerkschaft Ver.di und die Wohlfahrtsverbände haben im September 2019 bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zum 1. Januar 2020 mit Tariflohnsteigerungen von bis zu 8 Prozent auf den Weg gebracht. „Wir müssen und wollen die Beschäftigung in der Pflege attraktiver machen“, sagt Arnold Knigge, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (LAG FW). Ziel sei eine Annäherung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. „Wenn in 2023 die ersten Absolvent/innen der generalistischen Pflegeausbildung ihren Abschluss machen, müssen wir konkurrenzfähig sein und genauso viel zahlen wie der öffentliche Dienst“, so Knigge. Sonst würden die Absolvent/innen lieber einen besser bezahlten Job im Krankenhaus annehmen statt in einem ambulanten Pflegedienst. 

Nach Angaben der LAG FW blieb das letzte Verhandlungsangebot der Krankenkassen deutlich hinter der notwendigen Anhebung der Kostensätze zurück. Die unter dem Dach der LAG FW zusammengeschlossenen Träger haben zur Refinanzierung der höheren Tariflöhne und weiterer gestiegener Kosten eine generelle Steigerung der Vergütungen für die ambulanten Pflegedienste um mindestens 6,8 Prozent gefordert. Die Kassen haben demgegenüber nur eine Steigerungsrate von 4,76 Prozent für alle Träger angeboten. 

„Eigentlich existiert das Bekenntnis der Kranken- und Pflegekassen, Tarifverträge und Tariflöhne als wirtschaftlich anzuerkennen“, sagt Knigge. Dies würden die Krankenkassen allerdings nicht umsetzen. 

Noch im Dezember soll das Schiedsverfahren beginnen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Kassen und die Pflegeanbieter auf eine Schiedsperson einigen.

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