Virtuelle Mitgliederversammlung des Paritätischen beschließt Satzungsänderung

Am 30.6. fand die Mitgliederversammlung des Paritätischen Bremen statt. Eigentlich sollte sie schon im Herbst 2020 stattfinden, wurde aber coronabedingt in den Frühsommer 2021 verschoben. Die Hoffnung war, sich dann wieder live begegnen zu können. Aber leider war das nicht möglich. Rund 50 Mitgliedsorganisationen nahmen dennoch teil.

Dr. Hermann-Schulte Sasse, Vorsitzender des Verbandsrates, moderierte die Versammlung und wies auf die Aktivitäten des Paritätischen Bremen insbesondere während der Corona-Pandemie hin. Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte bedankte sich in einem Grußwort bei den Mitgliedern des Verbands für ihre geleistete Arbeit.  

Neben den notwendigen Regularien einer Mitgliederversammlung wie der Vorstellung der Jahresabschlüsse 2018/2019 des Paritätischen Bremen und der Entlastung des Verbandsrats war der wichtigste Tagesordnungspunkt die Änderung der Satzung des Paritätischen Bremen. Diskutiert wurde der Vorschlag des Verbandsrats des Paritätischen Bremen. Neben redaktionellen Änderungen und moderneren Formulierungen war der wichtigste Änderungsvorschlag, die Anzahl der Mitglieder des Verbandsrates auf maximal 12 Personen zu begrenzen. Zudem soll der Verbandsrat grundsätzlich mindestens zu einem Drittel mit Frauen und mindestens zu einem Drittel mit Männern besetzt sein.

Mit dieser Satzungsänderung will der Paritätische Bremen ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in seinen Aufsichts- und Entscheidungsfunktionen erzielen. Weiterhin wurde vorgeschlagen, als Ausschlussgrund für ein Mitglied den Verstoß gegen die Grundsätze und Werte des Verbands in die Satzung aufzunehmen. Diese allgemein gehaltene Formulierung wurde gewählt aufgrund von Erfahrungen anderer Landesverbände mit demokratiefeindlichen Organisationen, die eine Mitgliedschaft im Verband anstreben.

Die Zustimmung der Paritätischen Mitgliedsorganisationen erfolgte mit der notwendigen 2/3 Mehrheit. (49 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen, keinen Nein-Stimmen). Auch einer neuen Wahlordnung wurde zugestimmt. Alle Abstimmungen erfolgten mit einem digitalen Abstimmungstool.

Nach erfolgtem Eintrag in das Vereinsregister und nach Prüfung durch das Finanzamt wird die neue Satzung veröffentlicht.

Eine inhaltliche Bewertung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Sozialstaat und die Sozialpolitik gab Prof. Dr. Frank Nullmeier von der Uni Bremen. Er beschrieb das Anwachsen der sozialen Ungleichheit während der Pandemie und die größte zukünftige Herausforderung, der sich auch eine neue Bundesregierung stellen muss: Der Verkopplung von Klima- und Sozialpolitik. Der Sozialsektor sei eine zentrale Infrastruktur, die geschützt und weiterentwickelt werden muss.

Hermann Schulte-Sasse wies noch auf eine aktuelle Positionierung des Verbandsrates zum Zuwendungsrecht hin. Viele Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Bremen erhalten für ihre Arbeit Zuwendungen der öffentlichen Hand. Die Gewährung von Zuwendungen ist an Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder und damit an viele Vorgaben gebunden. Seit Jahren formulieren die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Bremen Kritik an den Vorschriften des Zuwendungsrechts sowie an der oft bürokratischen Zuwendungspraxis.

Der Verbandsrat des Paritätischen Bremen hat im vergangenen Jahr Forderungen erarbeitet, wie das Zuwendungsrecht angemessen modernisiert und die Zuwendungspraxis vereinfacht werden kann. Geplant ist, so Schulte-Sasse, diese Forderungen in die politische Debatte um die Weiterentwicklung des Zuwendungsrechts einzubringen.

Hermann Schulte-Sasse schloss die Versammlung mit dem Hinweis, dass bereits 2022 die nächste Mitgliederversammlung sei – dann mit Wahlen zum Verbandsrat und hoffentlich wieder in analoger Form.

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