Erfolgreiche Arbeit des Beratungsbüros für die Erziehungshilfen
Jahresbericht 2020 informiert über BeBeE- Arbeit
Seit 2014 arbeitet das „Bremer Beratungsbüro für die Erziehungshilfen“(BeBeE) bereits. Die Bilanz des Projektes kann sich sehen lassen. Insgesamt 710 Ratsuchende haben in diesen Jahren Kontakt zum BeBeE gesucht, im Jahr 2020 waren es allein 164 neue Beratungsanfragen Es sind oft Eltern, deren Kinder bei Pflegefamilien oder in einer Einrichtung der Jugendhilfe leben. „In vielen Beratungsfällen gab es Schwierigkeiten im Kontakt mit dem zuständigen Casemanager im Jugendamt oder mit der Einrichtung, in der die Kinder leben, aber erfreulicherweise ist der Anteil an Beratungen gestiegen, in denen nicht der Konflikt mit dem öffentlichen Träger im Vordergrund stand“, sagt Projektkoordinatorin Christine Krohne. Zusammen mit Christine Krohne ist Katharina Stegemann in der Beratungsarbeit tätig.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) formuliert in seinem § 27 einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, den die Personensorgeberechtigten und ab dem 18. Lebensjahr die jungen Menschen selbst haben. Auf dieser Grundnorm berät das BeBeE. Insbesondere der § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform), §31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe) und § 36 SGB VIII (begleiteter Umgang) waren häufig angefragte Themenbereiche.
Aufgabe des Beratungsbüros ist, die Kinder, Jugendlichen und deren Eltern zu unterstützen, die ihre Interessen im Erziehungshilfesystem nicht ausreichend wahrgenommen sehen und unsicher sind, wie und ob sie eine Veränderung im Kontakt mit den Fachkräften überhaupt ansprechen wollen. „Wir führen zunächst ein Gespräch mit den Ratsuchenden und überlegen dann gemeinsam nächste Schritte. Das kann zum Beispiel ein Gespräch mit dem zuständigen Casemanager sein“, so Krohne. Sie hat in der bisherigen Beratungspraxis festgestellt, dass es oft schon hilft, wenn das BeBeE als neutrale Stelle informiert. „Viele Eltern und junge Menschen wollen sich aber auch nur informieren, um sich anschließend in einem Hilfeplanprozess aktiv beteiligen zu können“, so Krohne.
Steigende Beratungszahlen werden auch aus den anderen Beratungsstellen bundesweit geschildert. „Deshalb ist es gut und richtig, dass im künftigen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen eine eigene Norm geschaffen wird, die Ombudschaft als neues Handlungsfeld der Jugendhilfe einführt und gesetzlich stützen soll“, so Krohne.
Bremer Beratungsbüro für die Erziehungshilfen (BeBeE)
Schwachhauser Heerstraße 3, 28203 Bremen
Telefon: 0421/ 696837-18