Eine umfassende Reform der Pflegeversicherung ist überfällig – Forderungen des Paritätischen Bremen zum Tag der Pflege am 12. Mai

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Der Paritätische Bremen fordert anlässlich des Tags der Pflege die politischen Entscheidungsträger auf, endlich eine umfassende Pflegereform auf den Weg zu bringen, die die Deckelung der Eigenanteile bei den Pflegekosten wirksam regelt.

„Es ist ein erschütternd, dass ein Pflegefall aufgrund der hohen Zuzahlungen noch immer für viele Familien ein finanzielles Desaster ist oder sie zum Sozialfall werden lässt. Die gesetzliche soziale Pflegeversicherung wird ihrem Anspruch nicht gerecht, wenn durchschnittliche Zuzahlungen in Höhe von über 2000 Euro pro Monat – Tendenz steigend - für Pflegeheimbewohner im Jahr 2021 Realität sind“, so Anja Vedder, Referentin für Altenhilfe und Pflege beim Paritätischen Landesverband Bremen.
Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der letzten Woche vorgelegten Vorschläge zur Neuregelung der Zuschüsse durch die Pflegeversicherung zu den pflegebedingten Kosten erfüllen nach Auffassung des Paritätischen Bremen die Erwartungen und Ankündigungen der Bundesregierung nicht, hier zu einer umfassenden Reform zu kommen. Die seit der letzten Woche vorliegenden pflegerelevanten Regelungsvorschläge im Entwurf für ein so genanntes Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sehen mit Blick auf die Begrenzung der Zuzahlungen für Pflegebedürftige lediglich einen nach Verweildauer im Pflegeheim gestaffelten Zuschuss für stationär Versorgte vor, legen aber – entgegen der bisherigen Ankündigungen des Gesundheitsministers – keine absolute Kostendeckelung der Zuzahlungsbeträge fest. Die dringend notwendigen Verbesserungen der pflegerischen Versorgung durch Tarifbindung und bessere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie durch mehr Personal in der Pflege (Mehrpersonalisierung) werden somit absehbar zu weiteren Kostensteigerungen führen.

In der ambulanten Pflege führt die Logik der festen Sachleistungspauschalen bei steigenden Pflegekosten dann in vielen Fällen zu einer Minderung der Versicherungsleistung: bei gleichbleibenden ambulanten Sachleistungspauschalen der Versicherung und steigenden Kosten werden weniger pflegerische Leistungen abgerufen, da Pflegebedürftige weitere Zuzahlungen nicht leisten können oder wollen. Schlimmstenfalls führt das zu Unterversorgung, wenn der Gang zum Sozialamt gescheut wird.

„Der aktuelle Finanzierungsvorschlag von Herrn Spahn ist eine Benachteiligung der vielen Pflegebedürftigen, die ambulant versorgt werden, da für sie keine Erweiterung der Leistungen vorgesehen ist. Wenn die Politik die Verbesserung der ambulanten Versorgung ernst meint und Pflegebedürftigen auch faktisch zu ermöglichen will, so lange wie möglich zuhause zu wohnen, braucht es hier auch bei den finanziellen Leistungen für die ambulante Versorgung deutliche Verbesserungen“ so Anja Vedder weiterhin.
Perspektivisch ist das nach Auffassung des Paritätischen durch eine Bürgerversicherung zu erreichen, die das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit unabhängig von der gewählten Versorgungsform wirksam absichert. Auf dem Weg dahin müsse die Pflegefinanzierung ambulant und stationär solidarisch neu aufgestellt und vor allem die Eigenanteile für pflegebedingte Kosten deutlich gedeckelt werden. Der Paritätische fordert übergangsweise eine Begrenzung des Eigenanteils in Höhe von 15 % sowohl für ambulant als auch stationär versorgte Pflegebedürftige. Die Pflegekassen sollen stattdessen stärker in die Pflicht genommen werden.

Im Bundesland Bremen leben rund 34.000 pflegebedürftige Menschen, rund 6.000 davon leben in Einrichtungen der Altenpflege. Rund 9.000 pflegebedürftige Menschen erhalten Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste.

Zu den Mitgliedern des Paritätischen Bremen gehören 40 stationäre Einrichtungen für ältere Menschen sowie 20 ambulante Pflegedienste.

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