Soziale Träger als Mieter und Vermieter (online)
Fortbildung online
Inhalt
Die Betreuung der Klient*innen erfolgt in Wohnungen, welche zum Teil im Trägereigentum stehen, zum Teil aber auch von Dritten angemietet werden. Auch wenn die Klient*innen in den Wohnungen wohnen, sind Mietverträge, die der Träger mit dem Hauseigentümer schließt, im Allgemeinen keine Wohnraum-Mietverträge, sondern Gewerberaum-Mietverträge.
Hierfür gelten zum Teil vom Wohnraum abweichende Regelungen. Dies gilt vor allem für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden. Der Schutz vor Kündigungen oder Mieterhöhungen ist bei diesen Gewerberaum-Mietverträgen anders – regelmäßig schlechter – geregelt als bei normalen Wohnraum-Mietverhältnissen. Bei Neuverträgen hat sich hingegen die Rechtslage für die Träger verbessert.
Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen ist es wichtig, bereits bei Vertragsabschluss die Rechtslage zu kennen, zu wissen, welche Regelungen gelten und wie Sie diese zu Ihren Gunsten nutzen können.